Die Kündigung muss uns in Schriftform und im Original vorliegen. Es reicht nicht aus, am Telefon, per Fax oder per E-Mail zu kündigen. Für eine wirksame Kündigung muss aus dem Kündigungsschreiben hervorgehen, um welche Wohnung oder Garage es sich handelt und das Schreiben muss von allen im Vertrag aufgeführten Mietern persönlich unterzeichnet sein.
Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt grundsätzlich drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist vorliegen.
Ausnahme: Bei älteren Mietverträgen ist noch eine hiervon abweichende Kündigungsfrist möglich.