WOGENO-Nachbarschaftsfonds
I. Ziel und Zweck
Die WOGENO Wohnungsgenossenschaft Zittau eG stellt einen Verfügungsfonds, den WOGENO-Nachbarschaftsfonds, für ihre Mitglieder bereit. Die Vergabe der Mittel erfolgt über einen Vergabeausschuss, bestehend aus drei freiwilligen Vertretern.
Ziel: Aktivierung von Mitgliedern und Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeiten zur Stärkung der Hausgemeinschaften im Sinne der genossenschaftlichen Prinzipien – Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von Mitgliedern für die Gemeinschaft, getreu unserem Motto „Wir leben Gemeinschaft!“
II. Grundsätze der Förderung
- Förderanträge können nur von Mitgliedern der WOGENO Wohnungsgenossenschaft Zittau eG gestellt werden.
- Der Nachbarschaftsfonds ersetzt keine Regelfinanzierung für gewöhnliche Instandsetzungsleistungen.
- Es werden ausschließlich Projekte und Maßnahmen gefördert, die der Gemeinschaft dienen, nicht einem Privatinteresse einzelner Mitglieder.
- Projekte und Maßnahmen dürfen sich nicht in diskriminierender Weise gegen einzelne Menschen oder eine Gruppe richten.
- Das Geld kann sowohl für Sachkosten als auch für Honorare an Dritte (Kursleiter o.ä.) verwendet werden, nicht jedoch als Aufwendung für Ehrenamt. Ausgeschlossen sind Dauerförderungen und Zuschüsse zur Deckung laufender Kosten.
- Die Förderhöchstsumme pro Projekt / Maßnahme beträgt 300,00 €. Eine Anhebung der Förderhöchstsumme kann im Einzelfall durch einstimmigen Beschluss aller drei Vergabeausschussmitglieder erfolgen.
- Über die Vergabe der Mittel entscheidet allein der Vergabeausschuss. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen.
III. Vergabeausschuss und Richtlinien des Vergabeausschuss
- Der Vergabeausschuss besteht aus drei freiwilligen, ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedervertretern.
- Die Vergabeausschussmitglieder entscheiden auf ihren Sitzungen nach Antragstellung über die Vergabe der Mittel mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Abgestimmt wird durch Handaufheben und unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
- Für die Beschlussfähigkeit von Anträgen müssen alle Vergabeausschuss-mitglieder anwesend sein.
- Vergabeausschussmitglieder können grundsätzlich auch eigene Anträge stellen,
dürfen über diese Anträge aber nicht selbst entscheiden. Sie nehmen weder an der abschließenden Beratung noch an der Abstimmung teil und müssen im Sinne der Gleichbehandlung den Raum verlassen. - Die Administration und Abwicklung der bestätigten Projekte liegt bei der WOGENO Wohnungsgenossenschaft Zittau eG. Die Entscheidung über die Mittelvergabe liegt ausschließlich beim Vergabeausschuss.
- Über die Ergebnisse der Sitzungen wird jeweils eine Niederschrift verfasst.
- Die Sitzungen des Vergabeausschusses erfolgen nach Notwenigkeit, mindestens jedoch halbjährlich.
- Die Mitglieder des Vergabeausschusses erhalten keine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.
- Während der Tagung der Mitglieder des Vergabeausschusses, kommt die Genossenschaft für Essen und Trinken z. B. Kaffee und Kuchen auf.
IV. Antragstellung
Ab dem 01.02.2023 können Förderanträge gestellt werden. Der Vergabeausschuss entscheidet auf seinen Sitzungen über eine Bewilligung. Das Ergebnis der Entscheidung wird dem Antragsteller unmittelbar nach der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Der Ausschuss tagt gemäß Nr. III. Über die Termine werden die Mitglieder über die Homepage und das Mitgliedermagazin informiert.
Möglichkeiten der Antragstellung:
- Antragstellung online, siehe Formular auf dieser Seite
- Antragstellung in formloser, schriftlicher Form per Post an:
WOGENO Wohnungsgenossenschaft Zittau eG
Vergabeausschuss Nachbarschaftsfonds
Schillerstraße 23
02763 Zittauunter Angabe folgender Punkte:
– Kurzbeschreibung des Projektes / der Maßnahme
– Zielgruppe und geschätzte Anzahl von Teilnehmern
– Zeitraum der Durchführung
– Kostenplan: Sachkosten, Honorare, Summe
– Projektverantwortlicher - Antragstellung in persönlicher Form an einem Sitzungstag des Vergabeausschusses. Anmeldungen über das Sekretariat der Hausanschrift der Genossenschaft.
V. Rechnungslegung
- Der Antragsteller erhält die bewilligte Fördersumme auf ein von ihm angegebenes Konto überwiesen.
- Die bewilligten Mittel sind ausschließlich für das bewilligte Projekt zu verwenden.
- Über die Mittelverwendung ist Rechnung zu legen unter Vorlage von Originalbelegen, spätestens 4 Wochen nach Abschluss des Projektes.
- Für die Durchführung des Projektes nicht benötigte Fördermittel sind zum Zeitpunkt der abschließenden Rechnungslegung zurückzuzahlen.