24-h Lieferantenwechsel: neue Prozesse für Ein- und Auszüge von Mieterinnen und Mietern

Das Wichtigste: |
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Einführung/Hintergrund
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die den technischen Ablauf der Ab und Anmeldung der Strombelieferung für Mieterinnen und Mieter betreffen.
Hintergrund dieser neuen Regelungen ist ein Gesetzgebungsverfahren aus dem Juni 2021, in dem festgelegt wurde, dass der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels ab
dem 1. Januar 2026 binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein muss.
Es sind dann keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich.
Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel“.
Wichtig: Diese neuen Vorgaben betreffen nur den technischen Prozess des Lieferantenwechsels. Die vertraglichen Kündigungs- und Wechselfristen sind davon nicht
berührt und werden nicht verändert. Das heißt die ordentliche Kündigung des bisherigen Liefervertrages bei einem Umzug und/oder einem Lieferantenwechsel ist auch künftig
weiterhin nur unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich.