Gas-Notstand in Deutschland

Ende März wurde die erste Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte Frühwarnstufe. Seitdem ist die Lage ernst, aber die Versorgungssicherheit war gewährleistet. Die Bundesregierung hat am 23. Juni die zweite von drei Eskalationsstufen ausgerufen. Aus diesem Anlass informieren wir zu den Hintergründen und den Auswirkungen auf die Mieter. Eine Alarmstufe wird immer dann ausgerufen, wenn die Gasversorgung gestört ist, z. B. eine höhere Nachfrage nach Gas besteht als am Gas-Markt angeboten wird. Das kann zu einer extremen Verschlechterung der Versorgungslage mit Gas führen. Der Markt ist aber noch fähig, diese extreme Störung oder Nachfrage allein zu bewerkstelligen.

Im Unterschied zur Frühwarnstufe (Stufe 1) könnte die Alarmstufe 2 für die Mieter noch drastischere Auswirkungen mit sich bringen, weil die Versorger ihre höheren Preise direkt und plötzlich an ihre Kunden weitergeben können. Genau für dieses Vorgehen wurde erst im Mai eine neue Preisanpassungsklausel im neuen Energiesicherungsgesetz (§24 EnSiG) durchgesetzt. Das Inkrafttreten des §24 EnSiG ist aber kein Automatismus. Das Preisanpassungsrecht muss zuvor förmlich von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Die aktuelle Situation wird allerdings zwangsläufig zu höheren Gaspreisen führen. Aktuell macht die Bundesregierung vom Preisanpassungsrecht keinen Gebrauch. Somit bleibt bei Energielieferverträgen mit Preisgarantie der reine Energiepreis bis zum vereinbarten Ende der Garantie bestehen, so auch die bis Ende 2022 in der Genossenschaft ausgehandelten Gasverträge (bitte nicht mit der Fernwärme verwechseln). Sollte §24 EnSiG durch die Bundesnetzagentur aktiviert werden – und das ist die schlechte Nachricht – haben Energielieferanten das Recht, die höheren Preise mit sofortiger Wirkung weiterzugeben – unter Missachtung bestehender vertraglicher Vereinbarungen. Rasant steigende Gaspreise für die Mieter und die Mitglieder wären die Folge.

Zurzeit bewegen wir uns im Einkaufspreis bei über 13 Cent/kWh – was über eine Versechsfachung zu den aktuellen Preisen bedeuten würde! Bitte bedenken Sie das bei Ihrem Heizverhalten. Weiterhin wird politisch darüber nachgedacht, die Mindesttemperatur für Wohnräume von derzeit gesetzlich vorgeschriebenen 20 – 22 Grad Celsius auf tagsüber 18 Grad und nachts auf 16 Grad Celsius abzusenken. Die wohntechnischen und sozialen Auswirkungen wären mit diesem Schritt verheerend und sind aus unserer Sicht bauphysikalisch nicht zielführend.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.